Naturdenkmalverordnung zum Nachteil der Bäume?

In der Naturdenkmalverordnung werden alte, markante Bäume, die in ihrer Historie und Schönheit die Landschaft prägen, aufgenommen. Die Liste soll diese Bäume vor willkürlicher und ungenehmigter Fällung schützen. Im Schadensfall sollen ausgewiesene, möglichst unabhängige Baumgutachter die Baufälligkeit des Baumes und eine mögliche Entfernung prüfen.

Dass es trotz der guten Absicht einer Naturdenkmalverordnung zu strittigen Sachlagen im Fall einer Baumentfernung kommen kann, zeigt das jüngste Beispiel einer gefällten 200 Jahre alten Eiche in Enste. Im Zuge der jährlichen Prüfung von Bäumen aus der Naturdenkmalliste hatten Baumgutachter vom Hochsauerlandkreis und der Stadt Meschede äußerlich einen Pilzbefall mit dem Riesenporling festgestellt und den Eigentümer zur Fällung der Eiche gedrängt. Die Fällung der bekannten Eiche erregte öffentliches Unverständnis und bald kamen über die öffentlichen Medien und andere Fachleute Gegengutachten, die kritisierten, dass die Beweislage für die Fällung nicht ausreichend gewesen sei und weitere Proben im Wurzel- oder Stammbereich des Baumes erforderlich gewesen wären, um letztlich zu einem Urteil zu kommen, den markanten Baum zu fällen.

Auch die Grüne Kreistagsfraktion hatte sich mit dem Fall beschäftigt und sowohl im Umweltausschuss als auch im Kreistag dafür plädiert, in so strittigen Fällen zusätzlichen einen neutralen Baumgutachter zu beteiligen, um letztlich Kreis oder Stadt in der Entscheidung entlasten zu können.

Der Umweltausschuss des Hochsauerlandkreises nahm diesen Vorschlag fraktionsübergreifend an und auch der Landrat hatte Zustimmung signalisiert. Dieser Beschluss hätte die praktikable Folge gehabt, dass man sich zukünftig einen Tagesordnungpunkt wie diesen sparen kann und auch der Kreis sich in besonderen Fällen mit einem unabhägigen Drittgutachter absichert. Auch finanziell sei ein Drittgutachter für ausgewiesene besondere Naturdenkmäler eine vertretbar Maßnahme, so auch der Landrat.

Völlig unverständlicherweise wurde dieser Beschluss allerdings im Kreistag vom 10.06.22 überraschend von CDU und FDP zurückgenommen. Der Beschluss des Umweltausschusses wurde mit 26 zu 23 Stimmen von CDU und FDP abgelehnt.

Wäre der Baum nicht in der Naturdenkmalverordnung verzeichnet gewesen, hätte sich niemand mit ihm beschäftigt,- wahrscheinlich hätte er noch 200 Jahre länger in Enste gestanden.