Das Bundesverfassungsgericht hat dem 2019 verabschiedeten Klimaschutzgesetz die rote Karte gezeigt. Keine konkreten Vorgaben für CO²-Einsparungen nch 2030 – das ist Wischiwaschi und entspricht nicht dem gesetzgeberischen Auftrag. Den Klimaschutz auf die lange Bank schieben und der nächsten Generation aufzubürden ist verfassungswidrig. Die nächste Generation wird durch dieses Gesetz in ihren Freiheitsrechten verletzt. Ein wegweisendes Urteil. Denn obwohl die Europäische Union inzwischen gesetzlich festgeschrieben hat, dass sie bis 2050 klimaneutral sein möchte, drückt sich die Bundesregierung vor konkreten Aussagen, wie sie das erreichen will.
Um die Ziele des Abkommens von Paris zu erreichen – die Begrenzung des globalen Temperaturanstiegs deutlich unter 2 Grad, möglichst auf 1,5 Grad – muss es vor allem im Verkehrssektor deutliche Schritte in Richtung Elektromobilität geben. Aber auch ein höherer CO²-Preis, Tempolimit auf Autobahnen, weniger Ausnahmeregelungen für energieintensive Produktionen sind Ansatzpunkte für ein besseres Gesetz. Es wird spannend zu beobachten sein, wie die Koalition das noch vor der Bundestagswahl in Form giessen will.